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Einfuhrumsatzsteuerfreiheit bei anschließender innergemeinschaftlicher Lieferung

SteuernBMFSWK 2007, S 677 Heft 23 und 24 v. 15.8.2007

Zusammenfassung: Das BMF informiert darüber, dass von der Nacherhebung der Einfuhrumsatzsteuer wegen Nichtvorliegens eines indirekten Vertretungsverhältnisses abgesehen wird.

Rechtsgrundlagen: Rz 3957 UStR 2000; Art 6 Abs 3 UStG 1994

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