Zusammenfassung: Das BMF informiert darüber, dass von der Nacherhebung der Einfuhrumsatzsteuer wegen Nichtvorliegens eines indirekten Vertretungsverhältnisses abgesehen wird.
Rechtsgrundlagen: Rz 3957 UStR 2000; Art 6 Abs 3 UStG 1994
Zusammenfassung: Das BMF informiert darüber, dass von der Nacherhebung der Einfuhrumsatzsteuer wegen Nichtvorliegens eines indirekten Vertretungsverhältnisses abgesehen wird.
Rechtsgrundlagen: Rz 3957 UStR 2000; Art 6 Abs 3 UStG 1994