Zusammenfassung: Der UfS Graz konkretisiert, unter welchen Voraussetzungen Verfahrenskosten als außergewöhnliche Belastung in Abzug gebracht werden können.
Rechtsgrundlagen: § 18 Abs 1 Z 3 EStG 1988; § 34 EStG
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Zusammenfassung: Der UfS Graz konkretisiert, unter welchen Voraussetzungen Verfahrenskosten als außergewöhnliche Belastung in Abzug gebracht werden können.
Rechtsgrundlagen: § 18 Abs 1 Z 3 EStG 1988; § 34 EStG
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