§ 207 Abs 1 BAO
Nur das Recht zur Abgabenfestsetzung, nicht aber zur Erlassung von Feststellungsbescheiden verjährt.
VwGH 22.2.2007, 2006/14/0018
§ 207 Abs 1 BAO
Nur das Recht zur Abgabenfestsetzung, nicht aber zur Erlassung von Feststellungsbescheiden verjährt.
VwGH 22.2.2007, 2006/14/0018