§ 2 EStG
Der VwGH betont die behördliche Begründungspflicht bei Annahme einer steuerlichen Liebhaberei und erläutert, dass die Qualifikation als Liebhaberei die Weiterführung der Tätigkeit trotz Erkennbarkeit der Einnahmenlosigkeit voraussetzt.
§ 2 EStG
Der VwGH betont die behördliche Begründungspflicht bei Annahme einer steuerlichen Liebhaberei und erläutert, dass die Qualifikation als Liebhaberei die Weiterführung der Tätigkeit trotz Erkennbarkeit der Einnahmenlosigkeit voraussetzt.