§ 80 BAO
Haftungsbescheide, Sicherstellungsaufträge und Steuerfestlegungen haben nach Konkurseröffnung gegenüber dem Masseverwalter zu erfolgen.
VwGH 5.2.2007, 2006/15/0371; VwGH 2006/15/0372
§ 80 BAO
Haftungsbescheide, Sicherstellungsaufträge und Steuerfestlegungen haben nach Konkurseröffnung gegenüber dem Masseverwalter zu erfolgen.
VwGH 5.2.2007, 2006/15/0371; VwGH 2006/15/0372