Art 17 Abs 6 6. MWSt-RL
Bröll verweist auf eine Entscheidung des UFS, in der dieser zum Vorliegen eines " kastenwagenförmigen Aussehens" eines Opel Zafira Stellung nahm und letztlich - im Gegensatz zur Rechtsmeinung des BMF- ein Vorsteuerabzugsrecht bejahte.