Zusammenfassung: Die Weiterverrechnung der Bauspesen für ein privates Einfamilienhaus an eine GmbH begründet kein Vorsteuerabzugsrecht.
Rechtsgrundlagen: § 2 UStG
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Zusammenfassung: Die Weiterverrechnung der Bauspesen für ein privates Einfamilienhaus an eine GmbH begründet kein Vorsteuerabzugsrecht.
Rechtsgrundlagen: § 2 UStG
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