Zusammenfassung: In dem Beitrag wird ein aktueller Erlass des BMF zum Geltungsbereich und den Anwendungsausnahmen des § 188 BAO abgedruckt. Stellung genommen wird auch zu den Inhaltserfordernissen des Feststellungsbescheids, zur Adressierung des Bescheids, zur Rechtswirkung des Feststellungsbescheids, der Zustellfiktion iSd § 101 BAO, zur Namhaftmachung und Bestellung eines Vertreters sowie zur Rechtslage nach der Beendigung von Personenvereinigungen. Erwägungen zu den Rechtsschutzmöglichkeiten, der Bemessungsverjährung und der Zuständigkeit runden den Beitrag schließlich ab.