§ 33 Abs 4 Z 3 lit b EStG 1988
Die bei getrennter Haushaltsführung bei Unterhaltsleistungen gebotene steuerliche Entlastung ist bei Bemessung des Geldunterhalts zu berücksichtigen.
VwGH 8.2.2007, 2006/15/0108
§ 33 Abs 4 Z 3 lit b EStG 1988
Die bei getrennter Haushaltsführung bei Unterhaltsleistungen gebotene steuerliche Entlastung ist bei Bemessung des Geldunterhalts zu berücksichtigen.
VwGH 8.2.2007, 2006/15/0108