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EuGH untersagt Mobilfunkern Vorsteuerabzug bei UMTS-Lizenzgebühren  

SteuernSWK 2007, S 609 Heft 20 und 21 v. 15.7.2007

Da die Versteigerung von Frequenzen nicht als wirtschaftliche Tätigkeit qualifiziert werden kann, besitzen die Mobilfunkbetreiber bezüglich der UMTS-Lizenzgebühren kein Vorsteuerabzugsrecht.

EuGH 26.6.2007, Rs C-284/04 (T-Mobile Austria gg Rep Österreich)

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