§ 67 Abs 8 lit b EStG 1988
Die Versteuerung der Bezüge aus einem Sozialplan mit dem halben Steuersatz setzt den Abschluss des Sozialplans in einer Betriebsvereinbarung oder im Rahmen eines Kollektivvertrags voraus.
VwGH 8.2.2007, 2006/15/0035
§ 67 Abs 8 lit b EStG 1988
Die Versteuerung der Bezüge aus einem Sozialplan mit dem halben Steuersatz setzt den Abschluss des Sozialplans in einer Betriebsvereinbarung oder im Rahmen eines Kollektivvertrags voraus.
VwGH 8.2.2007, 2006/15/0035