§ 303 Abs 1 lit c BAO
Eine Diskrepanz zwischen einer Vorfragenbeurteilung und der endgültigen Entscheidung der zuständigen Behörde berechtigt zur Beantragung der Wiederaufnahme des Verfahrens.
VwGH 8.2.2007, 2004/15/0153
§ 303 Abs 1 lit c BAO
Eine Diskrepanz zwischen einer Vorfragenbeurteilung und der endgültigen Entscheidung der zuständigen Behörde berechtigt zur Beantragung der Wiederaufnahme des Verfahrens.
VwGH 8.2.2007, 2004/15/0153