Zusammenfassung: Die Autorin bespricht eine Entscheidung des UFS Graz, in der dieser zur Bestimmung des Spekulationsgewinns bei stufenweisem Erwerb eines Grundstücks Stellung nahm und die Anwendbarkeit der Verhältniswertmethode erläuterte.
Rechtsgrundlagen: § 30 Abs 4 EStG; § 53 Abs 7 lit d BewG 1955