TP 1 GGG
Sofern in einem Vergleich zur Räumung eines Mietobjektes der Endtermin für das Benützungsentgelt nicht konkretisiert wurde, bestimmt sich die Höhe des Nutzungsentgelts nach dem Zehnfachen der Jahresleistung.
VwGH 29.06.2006, 2006/16/0042
TP 1 GGG
Sofern in einem Vergleich zur Räumung eines Mietobjektes der Endtermin für das Benützungsentgelt nicht konkretisiert wurde, bestimmt sich die Höhe des Nutzungsentgelts nach dem Zehnfachen der Jahresleistung.
VwGH 29.06.2006, 2006/16/0042