Zusammenfassung: Der Autor analysiert aus Anlass einer anhängigen Amtsbeschwerde beim VwGH die Argumentationslinie des UFS, wonach drittstaatsangehörige Studenten unter der Voraussetzung eines in Österreich gelegenen Lebensmittelpunkts einen Anspruch auf Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld in Österreich geltend machen können und verweist auf die gegenteilige Rechtsansicht der zweitinstanzlichen Abgabenbehörden, die eine Aufenthaltsgenehmigung noch nicht als Anspruchsgrund für den Bezug von Familienbeihilfe anerkennen.