Zusammenfassung: Die Autoren veranschaulichen am Beispielfall des Verhältnisses zwischen Ärzten und Pharmaunternehmen, welche umsatzsteuerlichen folgen Incentives beim zuwendenden Unternehmen und beim Leistungsempfänger auslösen. Dabei nehmen sie zur rechtlichen Einordnung als unentgeltliche Zuwendung, fiktive Lieferung, fiktive sonstige Leistung, als Eigenverbrauch oder entgeltliche Zuwendung Stellung.