Zusammenfassung: Der BFH nimmt zur Versteuerung der Gewinne einer einen Grundstückshandel betreibenden Personengesellschaft, die diese aus Anteilsverkäufen lukriert, Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 24 EStG
Zusammenfassung: Der BFH nimmt zur Versteuerung der Gewinne einer einen Grundstückshandel betreibenden Personengesellschaft, die diese aus Anteilsverkäufen lukriert, Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 24 EStG