Zusammenfassung: Der Autor unterzieht die Stellungnahme von Panzenböck/Weninger (SWK 17/18, T 112) einer kritischen Analyse und veranschaulicht die praktischen Probleme, die sich aus dem Entfall der verpflichtenden Anführung der Sozialversicherungsnummer und der Berücksichtigung von Sonderwerbungskosten bei einer Vielzahl von Beteiligten ergeben.
Rechtsgrundlagen: BGBl I Nr 99/2006