§ 2 EStG 1988
Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind der Person zuzurechnen, die die Dispositionsbefugnis über die Einkünfte besitzt.
VwGH 29.11.2006, 2002/13/0189
§ 2 EStG 1988
Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind der Person zuzurechnen, die die Dispositionsbefugnis über die Einkünfte besitzt.
VwGH 29.11.2006, 2002/13/0189