§ 23 Z 1 EStG 1988
Nur der Übergang der wesentlichen Betriebsgrundlagen, nicht aber eine längerfristige Liquidation begründet eine Betriebsaufgabe.
VwGH 29.11.2006, 2003/13/0065
§ 23 Z 1 EStG 1988
Nur der Übergang der wesentlichen Betriebsgrundlagen, nicht aber eine längerfristige Liquidation begründet eine Betriebsaufgabe.
VwGH 29.11.2006, 2003/13/0065