Zusammenfassung: Der Autor erläutert, welche Konsequenzen eine Entscheidung des BFH, wonach Zuschläge zum Grundlohn eines nicht beherrschenden, im Angestelltenverhältnis zur GmbH stehenden Gesellschafters als verdeckte Ausschüttung zu qualifizieren seien, für die steuerliche Behandlung von Gesellschafter-Geschäftsführern entfaltet.
Rechtsgrundlagen: § 3b dEstG