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Rechnungsberichtigung ist kein Vorfragentatbestand

SteuernSWK 2007, S 464 Heft 13 v. 1.5.2007

Zusammenfassung: Ein Auftrag zur Rechnungsergänzung (in concreto: Konkretisierung des Leistungszeitpunkts) begründet keinen Wiederaufnahmegrund dar.

Rechtsgrundlagen: § 303 Abs 1 lit c BAO; § 11 Abs 1 UStG 1994

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