§ 67 Abs 6 EStG
Der VwGH nimmt zur Auslegung des Begriffs der Dienstzeiten in § 67 Abs 6 EStG Stellung und prüft die Anrechenbarkeit der Vordienstzeiten als Kommanditist für die Steuerbegünstigung freiwilliger Abfertigungen.
VwGH 22.11.2006, 2003/15/0133