Zusammenfassung: Der UFS betont die anspruchsbezogene Wirkung der Verjährungsunterbrechung, die auch bei Solidarschuldverhältnissen zu berücksichtigen sei.
Rechtsgrundlagen: § 209 BAO
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Zusammenfassung: Der UFS betont die anspruchsbezogene Wirkung der Verjährungsunterbrechung, die auch bei Solidarschuldverhältnissen zu berücksichtigen sei.
Rechtsgrundlagen: § 209 BAO
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