§ 303a Abs 1 BAO
Der VwGH konkretisiert die Beweislast bei Beantragung der Wiederaufnahme des Verfahrens und erläutert, dass schuldhafte Verhaltensweisen nach der Bescheiderlassung irrelevant für den Wiederaufnahmeantrag sind.
VwGH 25.10.2006, 2006/15/0242