Zusammenfassung: Die Autorin nimmt die Prolongierung der Frist für die Übermittlung vorsteuerabzugsberechtigter Telefaxrechnungen durch das BMF zum Anlass, um die gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben für die elektronische Rechnungslegung und deren Umsetzung in Österreich näher zu beleuchten. In diesem Zusammenhang nimmt sie auch zur rechtlichen Einordnung von Telefaxrechnungen Stellung und weist eine Gesetzwidrigkeit der Rz 1564 UStR 2000 nach.