§ 25 oö ROG 1994; § 27 oö ROG 1994
Solange keine Ausnahme von der Vorschreibungspflicht festgestellt wurde, ist die Vorschreibung eines Aufschließungsbeitrags nach § 25 oö ROG zulässig.
VwGH 24.10.2006, 2006/17/0121
§ 25 oö ROG 1994; § 27 oö ROG 1994
Solange keine Ausnahme von der Vorschreibungspflicht festgestellt wurde, ist die Vorschreibung eines Aufschließungsbeitrags nach § 25 oö ROG zulässig.
VwGH 24.10.2006, 2006/17/0121