§ 16 Abs 1 EStG 1988
Der VwGH beschreibt Kriterien, die die Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung indizieren und nimmt zur Abzugsfähigkeit der daraus resultierenden Mehraufwendungen Stellung.
VwGH 19.10.2006, 2006/14/0027
§ 16 Abs 1 EStG 1988
Der VwGH beschreibt Kriterien, die die Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung indizieren und nimmt zur Abzugsfähigkeit der daraus resultierenden Mehraufwendungen Stellung.
VwGH 19.10.2006, 2006/14/0027