§ 148 Abs 3 lit b BAO
Die Missachtung des Verbots einer Wiederholungsprüfung kann bei der Ermessensübung im Rahmen der Beurteilung der Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens beachtlich sein.
VwGH 19.10.2006, 2002/14/0101
§ 148 Abs 3 lit b BAO
Die Missachtung des Verbots einer Wiederholungsprüfung kann bei der Ermessensübung im Rahmen der Beurteilung der Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens beachtlich sein.
VwGH 19.10.2006, 2002/14/0101