Zusammenfassung: Die Autorin setzt sich in ihrem Beitrag mit telos und den Anwendungsbeeichen von § 95 Abs 5 Z 12 letzter Satz AktG auseinander, der Vertragsabschlüsse on Aufsichtsratsmitgliedern mit der Gesellschaft, mit Tochterunternehmern oder mit Untenehmen, an denen das Aufsichtsratsmitglied erhebliches wirtschaftliches Interesse besitzt, der Einwilligungspflicht des Aufsichtsrats unterstellt. Aufbauend auf einer ausführlichen Analyse der Tatbestandsmerkmale und einer Darstellung der bisherigen Rechtslage nimmt die Verfasserin auch Bezug auf die Vorbildbestimmungen des Art 49 ÖCGK und § 114 dAktG und versucht in einer vergleichenden Gegenüberstellung Ähnlichkeiten bzw Wertungszusammenhänge zu markt- und aufsichtsrechtlichen Regelungen sowie zu § 28 Abs 3 BWG herauszuarbeiten.