Zusammenfassung: Genussrechte sind nur im Fall der Beteiligung an den Liquidationseinnahmen als Kapitalbeteiligung zu qualifizieren.
BFH, 14.06.2005, VIII R 73/03
Rechtsgrundlagen: § 31 EStG
Zusammenfassung: Genussrechte sind nur im Fall der Beteiligung an den Liquidationseinnahmen als Kapitalbeteiligung zu qualifizieren.
BFH, 14.06.2005, VIII R 73/03
Rechtsgrundlagen: § 31 EStG