Der OGH erläutert, wer zur Beantragung der gerichtlichen Prüfung der Barabfindungszahlungen für Aktionäre legitimiert ist.
OGH, 25.08.2005, 6 Ob 161/05b
Der OGH erläutert, wer zur Beantragung der gerichtlichen Prüfung der Barabfindungszahlungen für Aktionäre legitimiert ist.
OGH, 25.08.2005, 6 Ob 161/05b