§ 2 Abs 1 Z 3 ErbStG
Der VwGH prüft, ob die Festlegung einer Leibrente und eines Wohnrechts für die Ehefrau des Erblassers als freigebige Leistung zu qualifizieren ist.
VwGH, 23.11.2005, 2005/16/0214
§ 2 Abs 1 Z 3 ErbStG
Der VwGH prüft, ob die Festlegung einer Leibrente und eines Wohnrechts für die Ehefrau des Erblassers als freigebige Leistung zu qualifizieren ist.
VwGH, 23.11.2005, 2005/16/0214