§ 6 Abs 1 Z 5 UStG
Die Einnahmen eines behördlich nicht bewilligten Pflegeheims sind nicht von der Umsatzsteuerpflicht befreit.
VwGH, 23.09.2005, 2005/15/0070
§ 6 Abs 1 Z 5 UStG
Die Einnahmen eines behördlich nicht bewilligten Pflegeheims sind nicht von der Umsatzsteuerpflicht befreit.
VwGH, 23.09.2005, 2005/15/0070