Zusammenfassung: In dem Beitrag wird eine Entscheidung des BFH dargestellt, in der dieser die Abzugsfähigkeit auch zweckverfehlender Werbungskosten unter der Voraussetzung eines eindeutigen Veranlassungszusammenhangs bestätigte. Weiters werden die Konsequenzen dieser Entscheidung für das österreichische Steuerrecht erläutert.
BFH, 15.11.2005, IX R 3/04