Zusammenfassung: Reisebüro fungieren bei Vermittlung von Linienflügen als Absatzmittler und nicht im Rahme einer vertikalen Vertriebsbindung.
KOG, 20.12.2005, 16 Ok 8/05
Rechtsgrundlagen:
Zusammenfassung: Reisebüro fungieren bei Vermittlung von Linienflügen als Absatzmittler und nicht im Rahme einer vertikalen Vertriebsbindung.
KOG, 20.12.2005, 16 Ok 8/05
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