§ 19 Abs 2 BAO
Erst die Vollbeendigung, nicht die Löschung im Firmenbuch bewirkt den Verlust der Parteifähigkeit einer Personengesellschaft.
VwGH, 21.09.2005, 2001/13/0059, 0060, 0061
§ 19 Abs 2 BAO
Erst die Vollbeendigung, nicht die Löschung im Firmenbuch bewirkt den Verlust der Parteifähigkeit einer Personengesellschaft.
VwGH, 21.09.2005, 2001/13/0059, 0060, 0061