Zusammenfassung: Der BFH prüft, ob die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer auch während Stadien der Arbeitslosigkeit als Werbungskosten geltend gemacht werden können.
BFH, 02.12.2005, VI R 63/03
Rechtsgrundlagen: § 20 Abs 1 Z 2 lit d EstG 1988