§ 54 WAO
Eine schon im vorhinein erklärte Einwilligung in die Befugnisbeschränkung durch den Geschäftsführer indiziert dessen Verschulden.
VwGH, 10.08.2005, 2005/13/0089
§ 54 WAO
Eine schon im vorhinein erklärte Einwilligung in die Befugnisbeschränkung durch den Geschäftsführer indiziert dessen Verschulden.
VwGH, 10.08.2005, 2005/13/0089