§ 34 Abs 7 EStG 1988
Unterhaltszahlungen an volljährige Kinder, die keine Familienbeihilfe erhalten, können weder im Rahmen eines Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrages noch als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden.
VwGH, 10.08.2005, 2004/13/0170; VwGH, 10.08.2005, 2005/13/0002