§ 163 BAO
Die Abgabenbehörde trifft die Beweislast bezüglich der sachlichen Unrichtigkeit von Büchern und Aufzeichnungen.
VwGH, 29.06.2005, 2000/14/0199
§ 163 BAO
Die Abgabenbehörde trifft die Beweislast bezüglich der sachlichen Unrichtigkeit von Büchern und Aufzeichnungen.
VwGH, 29.06.2005, 2000/14/0199