Zusammenfassung: Bei Fortführung des Beschäftigungsverhältnisses beim identen Arbeitgeber unterliegt eine erhaltene Abfertigung der Steuerpflicht, wenn die Fortführung bereits bei formeller Beendigung des Arbeitsverhältnisses vereinbart war.
Rechtsgrundlagen: § 67 Abs 3 EStG