§ 28 Abs 5 EStG 1988
Eine Verrechnung, nicht aber eine freiwillige Auflösung der steuerfrei gebildeten Beträge iSd § 28 Abs 5 EStG darf innerhalb der Neun-Jahres-Frist vorgenommen werden.
VwGH 01.06.2006, 2003/15/0017
§ 28 Abs 5 EStG 1988
Eine Verrechnung, nicht aber eine freiwillige Auflösung der steuerfrei gebildeten Beträge iSd § 28 Abs 5 EStG darf innerhalb der Neun-Jahres-Frist vorgenommen werden.
VwGH 01.06.2006, 2003/15/0017