Zusammenfassung: Der Steuerinsider weist darauf hin, dass der in § 14 Abs 5 Z 4 normierte Freibetrag für investierte Gewinne im Rahmen des Kaufs von Wertpapieren nicht die von vielen erhoffte Steuerersparnis zur Folge hat.
Rechtsgrundlagen: § 14 Abs 5 Z 4 EStG; § 10 EStG; § 4 Abs 3 EStG; § 33 EStG