Zusammenfassung: Die Autorin nimmt zur Bestimmung der Buchführungs- und Rechnungslegungspflicht im Übergangszeitraum zwischen Außerkrafttreten des HGB und Inkrafttretens des UGB Stellung und setzt sich in diesem Zusammenhang insbesondere mit der Interpretation der Übergangsregelung des § 907 Abs 16 UGB idF PuG und dem Anknüpfungskriterium der Vollkaufmannseigenschaft auseinander.