§ 2 Abs 2 ÄrzteG; § 4 ZahnärzteG
Die Autoren nehmen zur Definition der "ärztlichen Leistungen" sowie zur Bestimmung der maßgeblichen Bemessungsgrundlagen für die Berechnung von Wohlfahrtsfondsbeiträgen und Ärztekammerumlagen Stellung. In diesem Zusammenhang beziehen sie auch einschlägige Judikatur des VwGH in ihre Ausführungen mit ein.