§ 188 BAO
In einem Feststellungsverfahren bezüglich der Höhe der Einkünfte eines Mitunternehmers muss die geltend gemacht (einkunftsverkürzende) Eigenkapitalzuwachsverzinsung berücksichtigt werden.
VwGH 01.06.2006, 2006/15/0221
§ 188 BAO
In einem Feststellungsverfahren bezüglich der Höhe der Einkünfte eines Mitunternehmers muss die geltend gemacht (einkunftsverkürzende) Eigenkapitalzuwachsverzinsung berücksichtigt werden.
VwGH 01.06.2006, 2006/15/0221