Zusammenfassung: In dem Informationsschreiben des BMF werden die Eckpunkte der Barbewegungsverordnung dargestellt und die Voraussetzungen für eine vereinfachte Losungsermittlung mittels Kassasturz beschrieben.
Rechtsgrundlagen: § 131 Abs 1 Z 2 BAO; BarbewegungsVO, BGBl II Nr 441/2006