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Keine doppelte Haushaltsführung in Serbien

KurzinfoSWK 2006, K 20 Heft 34 und 35 v. 5.12.2006

Zusammenfassung: Der UFSK lehnt im konkreten Fall das beruflich bedingte Erfordernis für einen Zweitwohnsitz in Serbien ab.

Rechtsgrundlagen: § 16 EstG

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