Zusammenfassung: Der UFSK lehnt im konkreten Fall das beruflich bedingte Erfordernis für einen Zweitwohnsitz in Serbien ab.
Rechtsgrundlagen: § 16 EstG
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Zusammenfassung: Der UFSK lehnt im konkreten Fall das beruflich bedingte Erfordernis für einen Zweitwohnsitz in Serbien ab.
Rechtsgrundlagen: § 16 EstG
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