§ 8 KStG 1988
Der VwGH erläutert, unter welchen Voraussetzungen die Darlehensgewährung an Anteilsbesitzer als verdeckte Gewinnausschüttung zu qualifizieren ist.
VwGH 31.05.2006, 2002/13/0168
§ 8 KStG 1988
Der VwGH erläutert, unter welchen Voraussetzungen die Darlehensgewährung an Anteilsbesitzer als verdeckte Gewinnausschüttung zu qualifizieren ist.
VwGH 31.05.2006, 2002/13/0168